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Schweizer Zweitwohnsitz – die wichtigsten Fakten im Überblick!

Lieben Sie die Schweizer Berge und das Tessin und wünschen Sie sich eine Ferienwohnung als Zweitwohnsitz? Erfahren Sie, was es rechtlich für eine Zweitwohnung zu beachten gibt und was die Zweitwohnungsinitiative für Schweizer Staatsangehörige bedeutet.


Seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 sind viele Menschen verunsichert, ob sie eine Ferienwohnung in den Bergen kaufen können und welche Vorgaben sie erfüllen müssen. Diese Initiative regelt insbesondere den Neubau von Zweitwohnungen. In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 % werden nur dann neue Baubewilligungen erteilt, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört beispielsweise, dass die Wohnungen als Erstwohnung oder touristisch bewirtschaftete Wohnung genutzt werden.


Doch wann zählt eine Ferienwohnung als Zweitwohnung und wann als Nebenwohnsitz?


Relevante Unterschiede bei Zweitwohnungen

Wer gerne im Home-Office arbeitet und seine Ferienwohnung auch als Arbeitsort nutzt, zählt als Wochenaufenthalter mit Nebenwohnsitz und fällt damit nicht unter die Regelungen der Zweitwohnungsinitiative.


Nur dann, wenn eine Zweitwohnung in der Regel zu Ferienzwecken dient, kann es sein, dass in betroffenen Gemeinden die Auflagen für Zweitwohnungen erfüllt werden müssen und Sie Ihre Ferienwohnung zeitweise auch an Dritte vermieten müssen.


Welche Kosten kommen auf die Eigentümerschaft zu?

Wer bereits ein Eigenheim besitzt, weiss, dass damit auch Kosten anfallen – insbesondere beim Kauf, für die Verwaltung und die Steuern. Für Zweitwohnungen gibt es zwar keine pauschale Zweitwohnungssteuer, aber alle anderen Steuern, die auch bei einer Erstwohnung anfallen.


Der Eigenmietwert gilt für Zweitwohnungen, die nicht ganzjährig vermietet werden können. In den meisten Fällen, wird also der Eigenmietwert auf das steuerbare Einkommen dazugerechnet.


Wer nun die Ferienwohnung zeitweise vermietet und die Mietzinseinnahmen als Einkommen versteuert, sollte unbedingt darauf achten, diese vom Eigenmietwert abzuziehen.


Beim Kauf einer Zweitwohnung fallen je nach Kanton auch die Handänderungssteuer und die Liegenschaftssteuer an. Diese können jeweils zwischen 1 und 3 % des Kaufpreises ausmachen.


Zudem kommen natürlich auch andere Verwaltungskosten, Reinigungskosten bei einer Vermietung oder Sanierungskosten hinzu. Obwohl auch eine Zweitwohnung mit Kosten verbunden ist, bietet sie im Gegenzug auch viele Vorteile!


Vorteile eines Zweitwohnsitzes

Wer sich eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in einem beliebten Ferienort leistet, kann diese natürlich ganzjährig gut vermieten. Heutzutage ist eine tageweise Vermietung über unterschiedliche Portale sehr einfach zu regeln und generiert ein beträchtliches Zusatzeinkommen.


Doch auch wenn die Ferienwohnung nicht vermietet wird, bietet sie enorm viele Vorteile. Sie können mal raus aus der Stadt und einige Tage oder Wochen an einem Ferienort verbringen. Zudem lässt sich dies heutzutage auch mit der Arbeit in den meisten Fällen gut vereinbaren und Sie können dort arbeiten, wo andere Ferien machen.


Die Fachpersonen von Engel & Völkers kennen den Markt und wissen genau, wie Sie zu Ihrer Traumliegenschaft kommen. Wir können Sie sowohl beim Kauf einer Zweitwohnung oder eines Ferienhauses unterstützen als auch eine allfällige Vermietung organisieren. Nehmen Sie am besten direkt mit dem nächsten Engel & Völkers Shop in Ihrer Nähe Kontakt auf. Wir freuen uns, Sie zu unterstützen!

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