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Engel & Völkers Bad Neuenahr-Ahrweiler
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W-02V20I – Dies ist die Engel & Völkers Immobilien-ID, nach der Ihr Makler möglicherweise fragt.
Hermann Weber
Diamond Real Estate GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Zimmer
6Schlafzimmer
5Badezimmer
1Wohnfläche
160 m²Grundstücksfläche
348 m²Zustand
Sehr gutGaragen
1Stellplätze
2Baujahr
1977Energieausweis vorhanden
JaEnergiebedarf
281.8 kWh/m²aEnergieträger
Zentralheizung, ÖlheizungArt des Energieausweises
EnergiebedarfsausweisDas gepflegte Einfamilienhaus liegt in ruhiger und bevorzugter Ortsrandlage von Löhndorf, einem Ortsteil der Stadt Sinzig. Aufgrund der ausgezeichneten Verkehrsanbindung ein idealer Wohnort für Pendler. Weitere Details zum Standort: - ÖPNV durch Linienbusse - Kindergarten vor Ort ca. 120 Meter - Grundschule in Westum ca. 2,4 km - Bahnhof: ca. 5,1 km in Sinzig - Entfernungen: Bonn ca. 30 km und Koblenz ca. 40 km - Autobahnanschluss A61 ca. 2 km - Weiterführende Bildungseinrichtungen, wie beispielsweise Gymnasien und Fachschulen befinden sich in den benachbarten Städten Sinzig, Remagen, sowie Bad Neuenahr - Zahlreiche Geschäfte für den täglichen Bedarf, Apotheken, Ärzte, Banken und Freizeit-Einrichtungen findet man in Sinzig, ca. 5 km entfernt
Mit einem Portfolio von mehr als 550 Banken unterstützen wir Sie dabei, die passgenaue Finanzierung zu bestmöglichen Konditionen für Sie zu finden.
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Rundum-Service
Telegrafenstraße 7, 53474, Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) fällig. Sie beträgt 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer und wird mit notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, Diamond Real Estate GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte, erhalten mit notariellem Kaufvertragsabschluss einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer. Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.