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Engel & Völkers Pforzheim
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Birgit Wiedmann
Hudak Immobilien GmbH
Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH
Grundstücksfläche
1.053 m²Niefern-Öschelbronn liegt mit seinen beiden Ortsteilen an der Pforte des nördlichen Schwarzwaldes unmittelbar vor den Toren Pforzheims. Der Ort bietet praktisch alles was heute zu einer modernen und qualitativen Daseinsvorsorge einer Gemeinde gehört. Vor allem bedingt durch seine außerordentlich günstige Verkehrslage an der B 10, Autobahnanschluss mit Tank- und Rastanlage, zwei Landesstraßen, Bahnhof an der Strecke Karlsruhe - Stuttgart, hat sich Niefern-Öschelbronn zum bedeutenden Industrieort mit rd. 4.000 Arbeitsplätzen entwickelt. Die Gemeinde liegt an der Achse Karlsruhe - Pforzheim - Mühlacker. Industrie mit Weltgeltung (Maschinenbau, Biotechnologie, Sendetechnik, Elektrotechnik, Räumwerkzeuge, Automaten-Drehteile, Schmuckwaren, u.a.) hat hier ihren Standort. Die schöne landschaftliche Lage an der Pforte des Nordschwarzwaldes macht die Gemeinde zunehmend zu einem gesuchten Wohnort. Gute Einkaufsmöglichkeiten auf jedem Sektor erhöhen die Wohnqualität. Der Bevölkerung stehen zur Freizeitgestaltung ein beheiztes Freibad mit großer Liegewiese, ein Hallenbad, Sauna, ein Sportstadion, 4 Sportplätze, 2 Turnhallen, eine Großsporthalle, 5 Tennisplätze, Schießstand, eine Mehrzweckhalle und ein Kultursaal zur Verfügung. Es gibt diverse Kindergärten, einen Waldorfkindergarten, Grundschule, Werkrealschule und eine Realschule. Die nächsten Gymnasien stehen in Pforzheim und Mühlacker zur Verfügung.
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Der Maklervertrag mit uns oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrags. Die Maklercourtage von jeweils 4,76% (inkl. MwSt.) auf Käufer- und Verkäuferseite ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt im Falle einer Steuersatzänderung einer Anpassung. Die Hudak Immobilien GmbH erhält einen sowohl unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer als auch gegenüber dem Verkäufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar und Gerichtskosten trägt der Käufer. Im Übrigen gelten die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Firma Hudak Immobilien GmbH.